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   BFH, 24.08.2011 - IX B 89/11   

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https://dejure.org/2011,20405
BFH, 24.08.2011 - IX B 89/11 (https://dejure.org/2011,20405)
BFH, Entscheidung vom 24.08.2011 - IX B 89/11 (https://dejure.org/2011,20405)
BFH, Entscheidung vom 24. August 2011 - IX B 89/11 (https://dejure.org/2011,20405)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    NZB: rechtliches Gehör, "bautechnisch neu", unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung

  • openjur.de

    NZB: rechtliches Gehör, "bautechnisch neu", unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung

  • Bundesfinanzhof

    EigZulG § 2 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 126 Abs 4, GG Art 103 Abs 1, ZPO § 165
    NZB: rechtliches Gehör, "bautechnisch neu", unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung

  • Bundesfinanzhof

    NZB: rechtliches Gehör, "bautechnisch neu", unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 EigZulG, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 126 Abs 4 FGO
    NZB: rechtliches Gehör, "bautechnisch neu", unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung

  • rewis.io

    NZB: rechtliches Gehör, "bautechnisch neu", unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung

  • ra.de
  • rewis.io

    NZB: rechtliches Gehör, "bautechnisch neu", unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 94; ZPO § 165
    Bewertung von Umbaumaßnahmen zur neuen Bildung einer Wohnung als "bautechnisches Gepräge" des gesamten Gebäudes

  • rechtsportal.de

    FGO § 94 ; ZPO § 165
    Bewertung von Umbaumaßnahmen zur neuen Bildung einer Wohnung als "bautechnisches Gepräge" des gesamten Gebäudes

  • datenbank.nwb.de

    Gewährung rechtlichen Gehörs; Rüge einer unzutreffenden Tatsachen- und Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewertung von Umbaumaßnahmen zur neuen Bildung einer Wohnung als "bautechnisches Gepräge" des gesamten Gebäudes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 11
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 29.01.2003 - III R 53/00

    Eigenheimzulage: Anschaffung einer Wohnung mit Mängeln

    Auszug aus BFH, 24.08.2011 - IX B 89/11
    a) Die gerügte Divergenz zum BFH-Urteil vom 29. Januar 2003 III R 53/00 (BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565) liegt im Ergebnis nicht vor.

    Nach dem BFH-Urteil in BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565 und der nachfolgenden BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 1. März 2005 IX R 60/04, BFH/NV 2005, 1505; vom 10. Mai 2007 IX R 31/06, BFH/NV 2007, 1835) bedeutet "bautechnisch neu", dass die neu eingefügten Gebäudeteile dem Gesamtgebäude oder dass die Baumaßnahmen der jeweils entstandenen Wohnung das bautechnische Gepräge geben.

  • BFH, 07.10.2010 - IX B 83/10

    Sachaufklärung - Rechtliches Gehör - Rügeverlust - Tatsachen- und Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 24.08.2011 - IX B 89/11
    Allerdings muss ein --zumindest fachkundig vertretener-- Beteiligter gerade bei umstrittener Sach- und/oder Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (s. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Oktober 2010 IX B 83/10, BFH/NV 2011, 61; vom 14. Oktober 2009 IX B 86/09, BFH/NV 2010, 222, m.w.N.).

    b) Soweit das FA im Kern mit einer (vermeintlich) unzutreffenden Tatsachen- und Beweiswürdigung die Unrichtigkeit des FG-Urteils, also materiell-rechtliche Fehler rügen sollte, kann damit die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 61, unter 3., m.w.N.).

  • BFH, 14.10.2009 - IX B 86/09

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Sachaufklärungspflicht - Verletzung

    Auszug aus BFH, 24.08.2011 - IX B 89/11
    Allerdings muss ein --zumindest fachkundig vertretener-- Beteiligter gerade bei umstrittener Sach- und/oder Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (s. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Oktober 2010 IX B 83/10, BFH/NV 2011, 61; vom 14. Oktober 2009 IX B 86/09, BFH/NV 2010, 222, m.w.N.).
  • BFH, 01.03.2005 - IX R 60/04

    Neuherstellung einer Wohnung durch Anbau

    Auszug aus BFH, 24.08.2011 - IX B 89/11
    Nach dem BFH-Urteil in BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565 und der nachfolgenden BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 1. März 2005 IX R 60/04, BFH/NV 2005, 1505; vom 10. Mai 2007 IX R 31/06, BFH/NV 2007, 1835) bedeutet "bautechnisch neu", dass die neu eingefügten Gebäudeteile dem Gesamtgebäude oder dass die Baumaßnahmen der jeweils entstandenen Wohnung das bautechnische Gepräge geben.
  • BFH, 26.09.2008 - VIII B 23/08

    Keine Zulassung wegen unrichtiger Rechtsanwendung - qualifizierter

    Auszug aus BFH, 24.08.2011 - IX B 89/11
    Zwar handelte es sich nach den tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichts (FG) bei den Räumen im Dachgeschoss mangels Abgeschlossenheit und mangels Küche nicht um eine Wohnung i.S. des Eigenheimzulagengesetzes; jedoch gaben die Umbaumaßnahmen der aus Erdgeschoss und Dachgeschoss neu gebildeten (einheitlichen) Wohnung (und damit dem Gebäude insgesamt) das bautechnische Gepräge, so dass sich das FG-Urteil im Ergebnis als richtig erweist (vgl. analog § 126 Abs. 4 FGO; BFH-Beschlüsse vom 26. September 2008 VIII B 23/08, www.bundesfinanzhof.de, unter 3. a.E.; vom 6. April 2001 II B 95/00, BFH/NV 2001, 1299).
  • BFH, 10.05.2007 - IX R 31/06

    Herstellung einer Wohnung i.S. von § 2 Abs. 1 EigZulG durch Baumaßnahmen an einer

    Auszug aus BFH, 24.08.2011 - IX B 89/11
    Nach dem BFH-Urteil in BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565 und der nachfolgenden BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 1. März 2005 IX R 60/04, BFH/NV 2005, 1505; vom 10. Mai 2007 IX R 31/06, BFH/NV 2007, 1835) bedeutet "bautechnisch neu", dass die neu eingefügten Gebäudeteile dem Gesamtgebäude oder dass die Baumaßnahmen der jeweils entstandenen Wohnung das bautechnische Gepräge geben.
  • BFH, 06.04.2001 - II B 95/00

    Divergenz und § 126 Abs. 4 FGO; Anwendung des § 1 Abs. 2 GrEStG 1983

    Auszug aus BFH, 24.08.2011 - IX B 89/11
    Zwar handelte es sich nach den tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichts (FG) bei den Räumen im Dachgeschoss mangels Abgeschlossenheit und mangels Küche nicht um eine Wohnung i.S. des Eigenheimzulagengesetzes; jedoch gaben die Umbaumaßnahmen der aus Erdgeschoss und Dachgeschoss neu gebildeten (einheitlichen) Wohnung (und damit dem Gebäude insgesamt) das bautechnische Gepräge, so dass sich das FG-Urteil im Ergebnis als richtig erweist (vgl. analog § 126 Abs. 4 FGO; BFH-Beschlüsse vom 26. September 2008 VIII B 23/08, www.bundesfinanzhof.de, unter 3. a.E.; vom 6. April 2001 II B 95/00, BFH/NV 2001, 1299).
  • BFH, 29.03.2022 - IX B 18/21

    Einkünfteerzielungsabsicht bei § 21 EStG

    Ein sachkundig vertretener Beteiligter muss gerade bei umstrittener Sach- und/oder Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24.08.2011 - IX B 89/11, BFH/NV 2012, 11; vom 14.10.2009 - IX B 86/09, BFH/NV 2010, 222, m.w.N.).
  • BFH, 13.02.2012 - II B 12/12

    Darlegung von Gründen für die Zulassung der Revision; Rügeverlust; Auslandszeugen

    Mit der Rüge, die Vorentscheidung beruhe auf einer fehlerhaften Tatsachen- und Beweiswürdigung und einer unzutreffenden Rechtsanwendung, machen die Kläger keinen Grund für die Zulassung der Revision geltend (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 53, und vom 24. August 2011 IX B 89/11, BFH/NV 2012, 11, je m.w.N.).
  • BFH, 18.11.2013 - X B 237/12

    Entscheidung über Richterablehnung als Verfahrensmangel; Unterlassen

    Ein sachkundig vertretener Beteiligter muss gerade bei umstrittener Sach- und/oder Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Oktober 2009 IX B 86/09, BFH/NV 2010, 222, m.w.N.; vom 24. August 2011 IX B 89/11, BFH/NV 2012, 11).
  • BFH, 29.08.2013 - IX B 17/13

    Beidseitige Vertragsbindung im Rahmen des § 7i Abs. 1 Satz 5 EStG -

    Zudem muss ein --zumindest sachkundig vertretener-- Beteiligter gerade bei umstrittener Sach- und/oder Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. August 2011 IX B 89/11, BFH/NV 2012, 11; vom 14. Oktober 2009 IX B 86/09, BFH/NV 2010, 222, m.w.N.).
  • BFH, 29.08.2012 - X B 216/11

    Betriebsbezogenheit der Ansparrücklage nach § 7g EStG a. F. bei

    Soweit die Klägerin die in diesem Zusammenhang vorgenommene Tatsachenwürdigung durch das FG beanstandet, rügt sie keinen Verfahrensfehler, sondern einen nicht zur Revisionszulassung führenden materiell-rechtlichen Mangel (BFH-Beschluss vom 24. August 2011 IX B 89/11, BFH/NV 2012, 11).
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